Allgemeine Platzordnung – Ahoi Camp Canow
Auf dem gesamten Platz gilt die Verordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern (CWVO).
1. Zufahrt
Der Campingplatz ist für Gäste in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr über die Schranke befahrbar. Die Zufahrt über die Schranke funktioniert mit dem von den Gästen hinterlegten Kennzeichen. Um Ruhezeiten zu ermöglichen, ist das Befahren des Platzes außerhalb dieser Zeit nicht gestattet. Diese Zeiten gelten ebenfalls für die Stellplätze im Bereich vor der Schranke.
2. An – und Abreise
Anreise erfolgt grundsätzlich ab 14:00 Uhr. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausgenommen sind davon die optionalen Early-Check In bzw. Late-Check Out Buchungen.
3. Anreise nach Rezeptionsschluss
Eine Anreise nach Rezeptionsschluss ist für Gäste mit einer gültigen Buchung bis 22:00 Uhr – auch per Self-Check-In über den Automaten vor Ort – möglich. In jedem Fall muss das Kennzeichen des Fahrzeugs hinterlegt sein.
4. Befahren des Platzes & Parken
Auf dem gesamten Platz gilt Schrittgeschwindigkeit und die StVO. Insbesondere die Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) aufgrund der vielen spielenden Kinder unbedingt einhalten. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des gemieteten Stellplatzes abgestellt werden, ausgenommen sind die kostenpflichtigen Parkplätze auf dem Gelände.
Beim Befahren des Platzes ist insbesondere darauf zu achten, dass viele Plätze schwer befahrbar und zum Teil abschüssig sind. Diese Plätze sind nur mit besonderer Vorsicht (auf Maße des Fahrzeugs, Bäume, Steine, Wurzeln etc. Acht geben!) und unter Zuhilfenahme einer 2. Person, die dem Fahrer des Fahrzeugs von außen Anweisungen gibt, zu befahren.
5. Nutzung des Stellplatzes
Es können maximal 8 Personen (inkl. Babys, Kinder, Erwachsene) pro Buchung (Stellplatz oder Camperwiese) angemeldet werden. Abhängig von der Stellplatzgröße gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wohneinheiten und Fahrzeuge zu kombinieren. Grundsätzlich darf nur ein motorisiertes Fahrzeug (inkl. Anhänger/Wohnwagen) pro Stellplatz abgestellt werden. Auch in einem Zugfahrzeug darf übernachtet werden, sofern die geltenden Brandschutzabstände (siehe Punkt 6) eingehalten werden.
Die Maximallänge von allen Fahrzeugen oder Wohnwagen (ohne Zugfahrzeug, exkl. Deichsel) ist auf 10 Meter begrenzt (abhängig von der Stellplatzgröße). Es ist nicht möglich, nebeneinander liegende Stellplätze zu buchen, um darauf größere Fahrzeuge oder Gespanne abzustellen. Bei einer Überschreitung dieser Vorgaben muss damit gerechnet werden, dass die Buchung ohne Rückerstattung der Kosten storniert wird.
6. Brandschutzabstände
Gemäß Brandschutzverordnung muss beim Aufstellen der Wohneinheit (dazu zählen Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile, Campervans inkl. Vorzelte) ein 1,5 m-Grenzabstand zur Stellplatzgrenze eingehalten werden, damit ein Gesamt-Mindestabstand von 3 m zur nächsten Wohneinheit erreicht werden kann.
Abweichend davon ist im Bereich der unparzellierten Camperwiesen ein Mindestabstand von 2 m ausreichend, wenn Vorzelte nicht errichtet werden. Markisen, Lagerzelte und Pavillons sind erlaubt und vom Brandschutz ausgenommen, sofern diese nicht mit der Wohneinheit verbunden sind und zum Kochen/Übernachten genutzt werden.
Zu Straßen und Wegen muss ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Ausgenommen davon sind alle Fahrzeuge bis 5,3 m Länge. Diese dürfen – bei Nutzung als reines Zugfahrzeug – auch direkt an die Grundstücksgrenzen gestellt werden, diese aber keinesfalls überschreiten.
Bei Nichteinhaltung der Brandschutzabstände müssen die Wohneinheiten gegebenenfalls neu platziert, ein Ausweichplatz (nach Verfügbarkeit) bezogen oder der Campingplatz verlassen werden (keine Rückerstattung der Kosten möglich).
7. Platzruhe
Die Ruhezeit auf dem Platz ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. In dieser Zeit sind Musik und laute Unterhaltungen untersagt, so dass die Nachbarn ungestört sind. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Ruhezeiten kann ein sofortiger Platzverweis erfolgen. Auch im Bereich direkt vor dem Campingplatz bitten wir um Rücksichtnahme und entsprechende Einhaltung dieser Zeiten.
8. Besucher
Übernachtungsgäste von touristischen oder dauerhaften Campern sind anzumelden und kostenpflichtig. Eine Platznutzung Dritter ausschließlich zu sportlichen Aktivitäten ist nicht gestattet. Wir behalten uns vor, die Besucherzahlen gemäß unseres Kontingents einzuschränken.
9. Ordnung, Sauberkeit und Nachhaltigkeit
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Es wird darum gebeten, sparsam mit Ressourcen wie Wasser und Strom umzugehen und den Hausmüll ordentlich zu trennen – entsprechende Container stehen zur Verfügung. Restmüll, Flaschen und Kompost bitte bei der Abfahrt vom Standplatz entfernen und in die Trenn-Container befördern.
10. Badezone
Die Badezone ist ausdrücklich nur zum Baden ausgewiesen. Jeglicher Bootsverkehr (Kanus oder andere Boote), insbesondere das Anlanden und Zuwasserlassen, ist in diesem Bereich verboten. Das Betreten der Badezone durch Hunde ist untersagt.
11. Boote
Das Abstellen von Booten mit Motor und Segelbooten am Uferbereich ist untersagt. Feste bauliche Fundamente im Uferbereich sind ebenfalls verboten. Bootsanhänger sind nur im Hängerhafen zu lagern, dieses muss vorher schriftlich angemeldet werden. Abhängig von der Kapazität des Hängerhafens kann dies auch abgelehnt werden.
Sämtliches Zubehör wie Kanus und entsprechende Ausrüstung ist auf den jeweiligen Stellplatz zu bringen.
12. Stegnutzung/ Liegeplätze
Zum Baden sind abgesehen von der Badezone am Uferbereich nur die mit Schildern ausgewiesenen Stege zu nutzen. Das Betreten der anderen Stege zum Baden ist untersagt.
Stege zum vorübergehenden Anlegen von Booten sind ebenfalls als solche gekennzeichnet. Alle übrigen Stege sind unterverpachtet und dementsprechend in privater Nutzung. Das Betreten dieser Stege ist nicht gestattet.
13. Toilettennutzung
In die Toiletten gehört ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Toilettenpapier. Bitte Feuchttücher, Binden, Tampons, Slipeinlagen in die dafür bereitgestellten Behältnisse entsorgen. Andernfalls droht der Ausfall unserer biologischen Kläranlage. Dies hätte eine zeitweilige Schließung der Sanitärhäuser zur Folge. Hunde sind vor dem Gebäude an den dafür vorgesehenen Haken anzuleinen und dürfen nicht mit in die Sanitärgebäude geführt werden.
14. Müll
Der Müll ist grundsätzlich auf dem zentralen Müllplatz zu entsorgen und nach den verschiedenen Bestandteilen zu sortieren (siehe Punkt 9).
Das Entsorgen von Sperrmüll ist auf dem Campingplatz strengstens untersagt.
15. Hunde
Hunde sind kostenpflichtig anzumelden und zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Die Sanitäranlagen, der Spielplatz und die Badezone sind nicht zu betreten.Der restliche Platz darf mit einem angeleinten Hund genutzt werden. Bitte beachte, dass auf dem Campingplatz keine Bademöglichkeit für Hunde besteht. Auch auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund anzuleinen und muss dadurch die Grenzen des Stellplatzes einhalten. Maximal zwei Hunde sind pro Buchung und Standplatz zulässig.
Wichtig: Bei einer Buchung der Mietobjekte (Schwedenhäuschen, Spaces, Tiny Houses) sind keine Hunde zugelassen.
16. Offenes Feuer
Grillen ist auf dem Platz gestattet, sofern der Rasen des Standplatzes nicht beschädigt wird. Bitte auch immer die Windverhältnisse bzgl. des Funkenflugs beachten. Ausreichende Löschmittel sind bereit zu halten.
Feuerkörbe, Feuerschalen und eigene Lagerfeuer abseits der markierten Feuerstelle sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet.
Hinweis: Vor dem Entfachen eines Lagerfeuers auf der ausgewiesenen Lagerfeuerstelle, ist es erforderlich, an der Rezeption einen verantwortlichen Ansprechpartner für das Löschen und die Aufsicht des Feuers anzugeben. Dabei sind die Hinweise zur aktuellen Waldbrandstufe zu beachten. Anweisungen des Personals vor Ort sind Folge zu leisten.
17. Spielplätze
Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr und unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten. Die Hinweise auf den Schildern in Spielplatznähe und den Wegen sind zu beachten.
18. Abwasser
Das Grauwasser von Wohnmobilen und Wohnwagen ist in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation neben dem Sanitärgebäude 2 (hinteres Gebäude am Wald) zu entsorgen.
Die Chemietoiletten bitte ebenso ausschließlich an der entsprechenden Entsorgungsstelle am Sanitärgebäude 1 entleeren und sauber hinterlassen. Bitte darauf achten, dass keine Gegenstände in den Abfluss gelangen.
19. Frischwasser
An allen Wasserzapfstellen fließt Trinkwasser. Bitte sparsam damit umgehen.
20. Windschutz
Ein Windschutz muss einen wertigen Gesamteindruck vermitteln, ins Umfeld passen und darf max. 9 qm des Standplatzes nach 2 Seiten umfassen. Er darf nur bei Wind (ab 10 kn, Windstärke 4) aufgebaut werden und soll nicht als Sichtschutz dienen. Er darf nicht brennbar sein und eine Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschreiten. Bodenhülsen für den Windschutz dürfen an mehreren Stellen verankert werden, damit der Schutz je nach Windrichtung und -stärke dann entsprechend aufgebaut werden kann. Alle Arbeiten (z. B. auch Auf- und Abbauarbeiten) liegen in Eigenverantwortung des Gastes. Hilfestellung durch das Platzpersonal wird nicht geleistet.
Wer seinen Windschutz in der Erde verankern möchte, darf die Erdanker nicht tiefer als 0,3 m in den Boden schlagen. In den tieferen Bereichen können sich Leitungen befinden, die dadurch beschädigt werden könnten.
21. Drohnen & Motorisierte Fluggeräte
Auf dem gesamten Platz gilt ein Drohnenflug-Verbot! Dies gilt auch für alle anderen motorisierten Fluggeräte. Nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Behörden kann nach einer Erlaubnis der Platzleitung gefragt werden. Das Ahoi Camp Canow behält sich rechtliche Schritte bei Zuwiderhandlung vor.
22. Fahnen
Das Aufstellen von Fahnenmasten ist nicht zulässig, egal in welcher Höhe. Ebenfalls nicht zulässig ist das Hissen sonstiger Fahnen und Wimpel.
Stand: 16.08.2024