AGB der Ahoi Camp Canow GmbH (Vermieterin)
»Ahoi Camp Canow«
1. Anzuwendendes Recht
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Beherbung bzw. die mietweise Überlassung des gebuchten Standplatzes sowie die Nutzung der Einrichtungen des Campingplatzes. Zwischen der Vermieterin und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.
Die Vermieterin schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
2. Abschluss des Vertrages
Mit einer Reservierung kommt – im Gegensatz zu einer Buchung – noch kein verbindlicher Vertrag über eine Platzmiete zustande. Der Reservierende bekommt lediglich ein für die Dauer von maximal 7 Tagen freibleibendes Angebot.
Des Weiteren gelten folgende Bedingungen:
a) Reservierung
Die Reservierung hat nur Wirkung, wenn sie von der Vermieterin schriftlich bestätigt wird. Die Reservierung erlischt, wenn die Buchung eines Standplatzes nicht nachfolgend innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgt. Die Reservierung bestimmter Standplätze hat nur Wirkung, wenn dies von der Vermieterin ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wird. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, einen anderen (gleichwertigen) als den reservierten Standplatz zu vergeben, sofern er mindestens der gleichen oder einer höheren Kategorie entspricht.
b) Buchung
Mit der Buchung und dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung über das Buchungsportal ist die Mietbuchung für die Vermieterin verbindlich und der Standplatz gilt als fest gebucht. Mit Abschluss der Online-Buchung oder der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin an.
Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.ahoi-camp-canow.de veröffentlichten Preise inkl. Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %. Der Mietpreis ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gelten als unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in vorbezeichneter, schriftlicher Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der (unverbindlichen) Vereinbarung ab, ist die Vermieterin an dieses neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
3. Buchung und Zahlung
Im Buchungsportal kann zwischen folgenden Zahlungsmethoden auswählt werden:
• Kreditkarte (Visa & Mastercard): 100 % Zahlung bei Buchung
• PayPal: 100 % Zahlung bei Buchung
Bei Buchungsbestätigungen nach Reservierung wird ein Zahlungslink zu den oben genannten Zahlungsmethoden per E-Mail versendet. Die Zahlung von 100% des Buchungswertes sollte direkt durchgeführt, spätestens innerhalb von 48 Stunden.
4. Rücktrittsbedingungen/ Stornierung/ Umbuchung
Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Beherbergung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.
Bei Rücktritt/ Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
Rücktritt bis 60 Tage vor dem 1. Miettag 25,- € Aufwandspauschale
bis 30 Tage vor dem 1. Miettag 50 %,
bis 14 Tage vor dem 1. Miettag 70 %,
bis 3 Tage vor dem 1. Miettag 90 %,
weniger als 3 Tage vor dem 1. Miettag 100 %.
Reist der Mieter nicht an und tritt die Stellplatzmiete – ohne vorangegangene Stornierung – nicht an, steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises zu. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail. Die Vermieterin sichert zu, die Buchung nach der Stornierung wieder freizugeben und so die Möglichkeit für Ersatzmieten zu schaffen, um den Ausfallschaden so gering wie möglich zu halten.
Bei dem Versuch der Weitervermietung der stornierten Miete wird auch eine etwaige Warteliste mit einbezogen. Dem Mieter steht es frei, der Vermieterin nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
Eine Bewertung der Rückerstattung von Stornierungsgebühren kann aufgrund möglicher zwischenzeitlicher Einbuchungen, Umbuchungen oder weiterer Stornierungen erst am Ende der ursprünglichen Miete vorgenommen werden. Die Berechnung des durch die Stornierung entstandenen Schadens wird auf Grundlage der freien Miettage des gesamten Platzes während der entsprechenden Mietzeit getätigt. Sofern sich anhand dessen eine Differenz zwischen pauschal gezahlter Stornierungsgebühr und tatsächlichem Schaden ergibt, die sich zu Gunsten der Vermieterin auswirkt, wird dem Mieter diese Differenz erstattet.
Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Dies gilt ebenso für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Vermieter für eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise je nach Verfügbarkeit einen anderen Standplatz bereit.
Um ein kurzfristiges Risiko (z. B. bei Krankheit etc.) abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Absicherung deiner Buchung mit der Flex Option
Mit der buchbaren Flex Option ist eine einmalige Umbuchung oder Stornierung gegen Gutschein bis 48 Stunden vor Anreise oder 48 Stunden vor einer Verkürzung deiner Buchung (Teilstornierung) möglich. Der Gutschein kann innerhalb von 365 Tagen ab der ursprünglichen Anreise innerhalb der Saison (April bis September) eingelöst werden und reduziert sich um die Gebühr für die Flex Option. Die Umbuchung im Rahmen der Flex Option ist je nach Verfügbarkeit und Bezahlung von evtl. Mehrkosten bei einer erneuten Buchung möglich. Bitte beachte, dass eine Erstattung des Buchungspreises bei Stornierung nicht möglich ist und der 10 % Zuschlag im Falle einer Umbuchung als Gebühr immer in voller Höhe bei uns verbleibt. Die Umbuchung kann erneut mit der Flex Option abgeschlossen werden. Der Abschluss der Flex Option muss entweder direkt bei der Buchung oder aber bis spätestens 60 Tage vor Reisestart erfolgen.
Bei Umbuchungen/Stornierungen im Rahmen der Flex Option innerhalb von 48 Stunden vor Anreise gelten die Ahoi Camp Canow Stornierungsbedingungen. Um dieses kurzfristige Risiko (z. B. bei Krankheit etc.) abzusichern, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z. B. über unseren Partner HanseMerkur.
5. Anreise und Abfahrt/ Uhrzeiten
Als Miettag gilt die Zeit von 14.00 Uhr bis 12.00 Uhr des folgenden Tages. Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr übergeben werden. Der Platz ist spätestens (etwa bei Spontanbuchern) am Tag der Anreise abzurechnen. Bei späterer Abreise ist die Vermieterin berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz ab 14 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.
6. Mietunterkünfte
Soweit nicht anders geregelt, gelten für die Mietunterkünfte (Schwedenhäuser, Tiny Houses »Groß«, Tiny Houses »Klein«) dieselben Bedingungen wie für die Stellplätze. Abweichende Regelungen finden sich im Folgenden:
Haustiere:
Haustiere sind nicht gestattet. Bei einem Verstoß kann der Vertrag unverzüglich gekündigt und eine Reinigungsgebühr in Höhe von zusätzlich 200,- Euro verlangt werden.
Check-In/ Check-Out-Zeiten:
Am Anreisetag steht die Mietunterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Der Mieter hat die Unterkunft am Abreisetag spätestens bis um 10.00 Uhr zu räumen und ordentlich zu verlassen. Sollte es zu einer verspäteten Abreise kommen, behält sich die Vermieterin vor, dem Mieter etwaige dadurch entstandene Zusatzkosten zu berechnen.
Mindestbuchungszeit:
Die Tiny Houses »Klein« (kleine Mietunterkünfte für max. 2 Personen ohne Bad/ Küche) sind ab einer Nacht buchbar. Sowohl Schwedenhäuser als auch Tiny Houses »Groß« (größere Wohneinheiten auf Rädern für bis zu 4 Personen) sind erst ab einer Mindestmietzeit von 2 Nächten buchbar.
Reinigung:
Die Kosten für die Reinigung sind aus der Buchung ersichtlich und werden zusammen mit der Miete für die Unterkunft berechnet. Sollte der Reinigungsaufwand derart erheblich über das gewohnte Maß hinausgehen (ca. 50% mehr Reinigungszeit erforderlich als durchschnittlich üblich), behält sich die Vermieterin vor, weitere Forderungen für ihren zusätzlichen Aufwand geltend zu machen.
Übergabe:
Vor dem Aufenthalt wird die Unterkunft von einem Mitarbeiter der Vermieterin persönlich samt Schlüssel übergeben. Die Übergabe dient der kurzen Einweisung in die Gegebenheiten der Unterkunft sowie einer Sichtung etwaiger Mängel.
Mängel:
Sollten Mängel erst anschließend sichtbar werden oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienobjekt vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienobjektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei der Vermieterin.
7. Weitere Mietobjekte zur Nutzung
Eine sich am Steg befindliche Floßsauna wird im Laufe des Herbstes 2024 in Betrieb genommen. Separate Nutzungsbedingungen (inkl. Preisen) stellen wir künftig bereit.
8. Kurabgabe (Kurtaxe)
Die Gemeinde Wustrow als staatlich anerkannter Erholungsort erhebt satzungsgemäß eine Kurabgabe für das gesamte Gemeindegebiet, zu dem auch Canow bzw. das Ahoi Camp Canow (Am Canower See 165, 17255 Wustrow) gehört. Die Erhebung findet zwischen 01. April und 31. Oktober eines jeden Jahres statt. Der Mieter (ebenso wie seine Besucher) haben diese in der festgelegten Höhe der jeweils gültigen Kurabgabensatzung der Gemeinde zu entrichten. Die Vermieterin ist zur Überprüfung der Kurabgabe bzw. zur Entgegennahme der Abgabe berechtigt und ebenso verpflichtet. Die Kurtaxe wird mit der Rechnung beglichen. Die Kurkarte wird voraussichtlich digital zur Verfügung gestellt (sowie gegebenenfalls ausnahmsweise bei uns an der Rezeption). Die Höhe der Kurtaxe wird von der Gemeinde Wustrow festgelegt und kann sich jährlich ändern (aktuell/ Stand 26.01.2024: 1,20 Eur pro Tag). Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Erhöhung der Kurtaxe diese nachträglich vom Mieter einzufordern.
9. Besuch
Besucher der Mieter sind von diesen bei der Rezeption anzumelden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale (zzgl. Kurabgabe) sowie eine PKW-Parkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die den Platz nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches betreten.
10. Platzordnung
Die aktuelle Platzordnung wird mit der Buchung verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen und vom Mieter mit Buchungsabschluss entsprechend akzeptiert. Mieter sowie Mitreisende haben die Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Beim Befahren des Platzes ist insbesondere darauf zu achten, dass viele Plätze schwer befahrbar und zum Teil abschüssig sind. Diese Plätze sind nur mit besonderer Vorsicht (auf Maße des Fahrzeugs, Bäume, Steine, Wurzeln etc. Acht geben!) und unter Zuhilfenahme einer 2. Person, die dem Fahrer des Fahrzeugs von außen Anweisungen gibt, zu befahren.
11. Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters
Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen oder die Platzordnung, ist die Vermieterin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Mieter verpflichtet, die Anlage mit sofortiger Wirkung zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht in diesem Fall nicht. Die Vermieterin ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies betrifft etwa Fälle höherer Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Beispiele: Buchungen werden schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen getätigt// Die Vermieterin hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist).
Im Falle einer Überschwemmung von Teilen des Campingplatzes stellt die Vermieterin dem Mieter einen alternativen Platz zur Verfügung. Sofern dies aufgrund fehlender Kapazitäten unmöglich ist, hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall wird die Vermieterin von ihrer Leistungspflicht, der Mieter im Gegenzug von seiner Zahlungspflicht, befreit.
12. Hunde/Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist – abweichend von der Regelung zu den Mietunterkünften (hier gilt die Regelung zu Nr. 6) – gegen eine Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Die Vermieterin behält sich vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern dadurch eine wiederholte und über ein gewöhnliches Maß hinausgehende Belästigung anderer Gäste auftritt. »Gefährliche Hunde« sind nicht gestattet. Weitergehende Regelungen finden sich in der Platzordnung.
13. Haftung
Mieter:
Jeder Gast verpflichtet sich, den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn (oder seine Angehörigen, den Platzbenutzern bzw. Besuchern) entstandenen Schäden der Vermieterin zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.
Vermieterin:
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden.
14. Kanu- und Floßverleih
Der vor Ort ansässige Kanu- und Floßverleih ist eigenverantwortlich tätig und rechtlich nicht der Ahoi Camp Canow GmbH zuzuordnen. Forderungen, die sich aus einem vertraglichen Verhältnis mit dem Verleih ergeben, können nicht gegenüber der Ahoi Camp Canow GmbH geltend gemacht werden.
15. Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Mietvertrages sowie zur Gästekommunikation und -Betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragten Dritten gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.ahoi-camp-canow.de/datenschutz veröffentlicht ist. Der Vermieter hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter moin@ahoi-camps.de zu erreichen ist. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisenden, der Verwendung der Aufnahmen ohne weitere Erklärung, mit Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Waren/ Müritz.
Stand: 06.02.2024, Ahoi Camp Canow GmbH, 17255 Wustrow